Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Terrororganisationen in Deutschland

Weiterlesen

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD

Drs. 21/401

Weiterlesen

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drs. 21/457

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Weiterlesen

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Weiterlesen

Ortsumgehung Großebersdorf

Weiterlesen

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2024

Weiterlesen

Tätigkeiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

Weiterlesen

Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

Weiterlesen

Einflug afghanischer „Ortskräfte“

Weiterlesen