Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

„Konsum fremdsprachiger audiovisueller Inhalte in Deutschland"

(BT-Drs. 20/581)

Weiterlesen

Einsatz der Bundespolizei in den Bundesländern

Drucksache: 20/562

Weiterlesen

Sponsoringbericht der Bundesregierung

Weiterlesen

Mögliche Ansiedlung des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft in Gera – Aktuelle Entwicklungen

Drucksache: 20/560

Weiterlesen

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten und Privatrechtssubjekten seit dem Jahr 2000 – Stand: 31. Dezember 2021

Drucksache:...

Weiterlesen

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand Januar 2022

Drs. 20/450

Weiterlesen

Von den obersten Bundesbehörden und denen nachgeordneten Behörden in Auftrag gegebene Studien und Gutachten – Stand: 30. September 2021

Drs. 20/314

Weiterlesen

Baubeginn der Ortsumfahrung Großebersdorf

Weiterlesen

Auswirkungen einer Impfpflicht im Gesundheitssektor

Weiterlesen

Infektionsrisiko bei Spaziergängen

Weiterlesen