Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

CO2-Ausstoß Air-Defender

Weiterlesen

Förderung der Amadeu Antonio Stiftung

 

Weiterlesen

Links- und Rechtsextreme Gefährder

Weiterlesen

Konsequenzen des sogenannten Sturms auf den Reichstag

Drs. 20/6826

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021...

Weiterlesen

Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 31. Dezember 2022

Drs. 20/6812

Weiterlesen

Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2022

Drs. 20/6809

Weiterlesen

Geplante und sich bereits in der Ausführungsphase befindliche Bauprojekte

Drs. 20/6308

Weiterlesen

Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

Weiterlesen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2022

Weiterlesen