Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Förderung eines Liebesbrief-Archivs durch Bundesmittel

Drs. 20/3310

Weiterlesen

Entschädigungsleistungen für Maueropfer

Weiterlesen

Ungenutzte Schienen in Deutschland

Weiterlesen

Rechtsauffassung zur Maskenpflicht in Regierungsfliegern

Weiterlesen

Kontrolle und Kosten des PCR-Tests bei Dienstreise nach Kanada

Weiterlesen

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten,

Stand: 30. Juni 2022“

Weiterlesen

„Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs

– Stand:...

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. Juni 2022

Weiterlesen

„House of One“ als multireligiöses Symbol des Friedens

Weiterlesen

Priorisierung von Kohlezügen

Weiterlesen