Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drs. 21/144

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Finanzierung Kirchentage

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen

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Tätigkeiten des Bundesministeriums der Verteidigung

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Drs. 21/122

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Zivile Seenotrettung durch Organisationen mit Sitz in Deutschland in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

Drs. 21/127

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Auftreten von Keuchhusten in Thüringen – Stand: 30. April 2025

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Regenbogenflagge in muslimischen Ländern

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Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Drs. 21/96

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