Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Entwicklung der Coronaneuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020“

BT-Drs. 20/35

Weiterlesen

Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Oktober 2021

Drs. 20/176

Weiterlesen

Erhöhung der EEG Vergütung Kleinwasserkraftwerke

Frage Nr. 143

Weiterlesen

2800 Asylerstanträge von UMA in 2021

Weiterlesen

Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Publikationen aus Mitteln des Bundeshaushaltes, die Parteien, Parteiuntergliederungen und Fraktionen...

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

Drucksache 20/177

03.12.2021

Weiterlesen

Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. September 2021

Drucksache 20/103

18.11.2021

Weiterlesen

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2020

Drucksache 20/96

18.11.2021

Weiterlesen

Bundesmittel zur Bekämpfung des Extremismus im Jahr 2020

Drucksache 20/61

12.11.2021

Weiterlesen

Nicht vollstreckte Haftbefehle zum Stichtag 30. September 2021

Drucksache 20/66

16.11.2021

Weiterlesen