Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußert Bedenken hinsichtlich der Corona-Maßnahmen

Weiterlesen

Nach Deutschland seit 2010 eingereiste minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und der dazugehörige Familiennachzug

Weiterlesen

Ans Ausland verschenkte medizinische Schutzausrüstung

Weiterlesen

Finanzhilfen deutscher politischer Stiftungen an ausländische Nichtregierungsorganisationen

Weiterlesen

Untersuchung von Asylantragsstellern auf COVID-19

Weiterlesen

Stellen im Kampf gegen Extremismus

Weiterlesen

Spricht Merkel als Bundeskanzlerin oder CDU-Mitglied?

Weiterlesen

Konsequenzen aus EGMR-Urteil

Weiterlesen

Reaktivierung der "Freien Deutschen Jugend"

Weiterlesen

Runder Tisch mit der Amadeo-Antonio-Stiftung und der Bundesjustizministerin

Weiterlesen