Kleine Anfrage - 24. Februar 2021 - 19/26637

Nutzung privater E-Mail-Postfächer durch Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Bundesminister nutzen für die dienstliche Kommunikation nicht ausschließlich Postfächer, die der Bundesregierung zuzuordnen sind?
  2. Welche Gründe gibt es dafür, dass Bundesminister nicht ausschließlich dienstliche Postfächer für die dienstliche Kommunikation nutzen?
  3. Existieren Rechtsgrundlagen, die die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister regeln?
    a) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Nutzung privater oder dienstlicher Postfächer durch Bundesminister?
    b) Falls nein, bestehen nach Ansicht der Bundesregierung durch das Fehlen solcher Rechtsgrundlagen Sicherheitsdefizite, die es zum Beispiel ausländischen Geheimdiensten, Hackern etc. ermöglichen die Bundesregierung auszuspionieren (die Antwort bitte begründen)?

Definitionen der Bundesregierung für die Begriffe "Hasskriminalität" und "Hetze"

Weiterlesen

Entwicklung linksextremen Personenpotenzials

Weiterlesen

Höhe der Mittel im Kampf gegen rechts und im Kampf gegen links

Weiterlesen

Deutsche Rechtsgrundlagen für Punkte des Migrationspaktes

Weiterlesen

Beamte aus Bundesministerien als Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen

Weiterlesen

Besuch der Bundesregierung mit ausländischen Regierungsvertretern an Terroranschlagsorten

Weiterlesen

Ermittlungsverfahren gegen sogenannten IS-Rückkehrer und IS-Rückkehrer in Untersuchungshaft.

Weiterlesen

Nach Deutschland zurückkehrende IS-Unterstützer

Weiterlesen

Übergriffe auf Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter seit 2013

Weiterlesen

Unterhaltungskosten für das Gästehaus der Bundesregierung - Schloss Meseberg

Weiterlesen