Wir fragen die Bundesregierung:
Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?
Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?
Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?