Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung zu Gast bei Fraktionen

Drs. 21/457

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

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Einflug afghanischer „Ortskräfte“

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Drs. 21/116

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