Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes mit Stand: 30. September 2025

Weiterlesen

Tätigkeit der nachgeordneten Behörden und der Rechtsaufsicht unterstehenden Stiftung und Körperschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der...

Weiterlesen

Maßnahmen gegen Shrinkflation

Weiterlesen

Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage

Weiterlesen

Anzahl und Kosten von Einbürgerungsverfahren

Weiterlesen

CO2-Ausstoß durch Besuch der Klimakonferenz

Weiterlesen

Erfassung antiziganistischer Straftaten in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2025

Drs. 21/2401

Weiterlesen

Bedeutung des Bürokratieabbaus

Weiterlesen

Politische Einflussnahme auf die Justiz

Weiterlesen

Raumfahrtspezifische Aktivitäten

Weiterlesen