Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Aktuelle Zahlen zu Insolvenzen

Weiterlesen

Mögliche Beteiligung von Profi-Fußballvereinen an den Kosten der Einsätze der Bundespolizei

Weiterlesen

Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg

Weiterlesen

Auswirkungen eines möglichen Selbstbestimmungsgesetzes auf unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens

Drs. 20/3264

Weiterlesen

Position der Bundesregierung zum Fracking

Weiterlesen

Diversifikation der Energieversorgung

Weiterlesen

Mögliche Vorbereitung der Bundespolizei und anderer Institutionen auf Gas- und Strommangellagen

Drs. 20/3258

Weiterlesen

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Weiterlesen

Kanzlerwohnung im Bundeskanzleramt

Weiterlesen

Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Bayreuther Festspielen

Drs. 20/3268

Weiterlesen