Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

"Täter-Opfer-Beziehungen bei Straftaten im Jahr 2020"

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"Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung"

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„Opferentschädigung für die Hinterbliebenen des Terroranschlags von Würzburg“

BT-Drs. 19/31664

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„Schwarzrotgold - Das Magazin der Bundesregierung“,

 

BT-Drs. 19/31689

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„Gründung eines Instituts für empirische Steuerforschung“,

 

BT-Drs. 19/31360

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„Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V“,

 

BT-Drs. 19/31766

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Ans Ausland gezahlte Entwicklungshilfe im Jahr 2020

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Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei den Gruppenvergewaltigungen in den Jahren 2019 und 2020 (korrigierte Antwort)

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Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Corona-Schnelltest-Testzentren

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Aufenthaltsdauer syrischer Gefährder in Deutschland

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