Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Keine abschließende Beschlussfassung über inhaltliche Ausgestaltung des Straftatbestandes der Hasskriminalität

Weiterlesen

Änderungen der Voreinstellungen der Suchmaske im Jobsuche-Portal der Bundesagentur

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen aufgrund fehlender Ausweispapiere und Aufenthaltstitel sowie fehlende Ausweispapiere bei der Asylantragstellung beim BAMF

Weiterlesen

Umsetzung wesentlicher Inhalte des Migrationspaktes bereits vor Inkrafttreten des Paktes

Weiterlesen

Kriterien für die Teilnahme von Journalisten an Regierungsterminen

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich Arbeitsplätzen in Bundesbehörden in den neuen Bundesländern im Jahr 2019

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über verfassungswidrige Regelungen in ihren Gesetzentwürfen

Weiterlesen

Seenot als humanitärer Grund für Asylverfahren

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über den Anteil legal erstandener Waffen an Straftaten

Weiterlesen

Kosten und Betreuung des Twitter-Accounts von Bundesaußenminister Maas

Weiterlesen