Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Unkenntnis der Bundesregierung über den Stand der Technik bei Kleinkläranlagen

Weiterlesen

Einreise von Asylbewerbern nach Deutschland ohne Querung sicherer Drittstaaten

Weiterlesen

Herkunftsländer der nach Deutschland auf dem Flugweg überstellten Asylbewerber

Weiterlesen

Entwicklung der Anzahl der Geburten von Deutschen und von Ausländern

Weiterlesen

Rechtsgrundlage und Verfahren für die Teilnahme von Auslandsdeutschen an Wahlen in Deutschland

Weiterlesen

Fehlende Kenntnis der Bundesregierung über Messerstechereien

Weiterlesen

12. Dezember 2017

 

Weiterlesen

1. Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010 bis 1. Q 2017 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind

2. Rechtliche...

Weiterlesen

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

Weiterlesen

Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

Weiterlesen