Kleine Anfrage - 24. Mai 2022 - 20/1713

Veranstaltungen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederungen in Liegenschaften der Bundesregierung

BT-Drucksache 20/1713

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Fraktionen des Deutschen Bundestages und ihrer Untergliederun­ gen, wie Arbeitskreise und Landesgruppen, haben seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt (bitte einzeln auflisten)?

  2. Auf welcher rechtlichen Grundlage vermietet oder überlässt die Bundes­ regierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen des Deutschen Bundesta­ ges, und zu welchen Konditionen findet die Vermietung der Räumlichkeiten statt?

  3. Auf welchem Weg geschieht die Vermittlung der Räumlichkeiten?

  4. Welche Kosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Kenntnis der Bundesregierung über die landsmannschaftliche Besetzung der obersten Bundesbehörden

Weiterlesen

Quotierungen für Repräsentationszwecke im Bundestag

Weiterlesen

Einschätzung der rechtlichen Vorschriften für Windkraftanlagen-TÜV

Weiterlesen

Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit George Soros

Weiterlesen

Aussetzung der Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Weiterlesen

Begründung der Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

Weiterlesen

Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

Weiterlesen

Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

Weiterlesen

Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

Weiterlesen