Wir fragen die Bundesregierung:
Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?
Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?
In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord neten ggf. genutzt?
Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?
Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?
Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?
Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher maßen?