Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Kirchenasyl in Deutschland - Stand: 31. März 2025

Weiterlesen

Anzahl von Gefährdern und relevanten Personen

Weiterlesen

Steuermittel für die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft

Weiterlesen

Kriminalitätsentwicklung im Zeitraum von 2000 bis 2024 in ausgewählten Deliktsbereichen

Weiterlesen

Planstellen der ehemaligen Kanzlerin Merkel

Weiterlesen

Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler

Weiterlesen

Kontaktaufnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Weiterlesen

Verweigerung von Informationen zur Finanzierung von NGOs

Weiterlesen

Ein- und Ausflüge von Afghanen

Weiterlesen

Mitglieder der Bundesregierung beim Weltwirtschaftsforum Davos

Weiterlesen