Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Auftreten meldepflichtiger Krankheiten in Thüringen

21/1132

Weiterlesen

Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der...

Weiterlesen

Drs. 21/1159

Weiterlesen

Härteleistungen für Opfer extremistischer und terroristischer Taten

Drs. 21/1128

Weiterlesen

Zugelassene Vertrauenswürdige Hinweisgeber in Deutschland

Weiterlesen

Betreuung von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

Drs. 21/951

Weiterlesen

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Stand 30. Juni 2025

Weiterlesen

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hinsichtlich der gescheiterten Wahl der Bundesverfassungsrichter...

Weiterlesen

Entwicklungshilfe nach Afrika

Weiterlesen

Umzugskosten Baerbock

Weiterlesen