Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen mit Stand 30. September 2022

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

Drs....

Weiterlesen

Leerstand von bundeseigenen Immobilien

Drs. 20/4298

Weiterlesen

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen mit Stand 30. September 2022

Drs. 20/4530

Weiterlesen

Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022

Drs....

Weiterlesen

Sanierung des Spreeparks Berlin mit Bundesmitteln

Drs. 20/4288

Weiterlesen

Sonderregelungen für Mitglieder Bundesregierung

Weiterlesen

214 Tonnen CO2 für Teilnahme an Weltklimakonferenz

Weiterlesen

Tourismusförderung in Thüringen durch den Bund – Stand: 30. September 2022

Drs. 20/4164

Weiterlesen

Arbeitsbelastung der Bundesministerien

Weiterlesen