Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Unkenntnis der Bundesregierung über verfassungswidrige Regelungen in ihren Gesetzentwürfen

Weiterlesen

Seenot als humanitärer Grund für Asylverfahren

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über den Anteil legal erstandener Waffen an Straftaten

Weiterlesen

Kosten und Betreuung des Twitter-Accounts von Bundesaußenminister Maas

Weiterlesen

Anzahl der unerlaubten Einreisen 2016 - 2018 nach PKS

Weiterlesen

Finanzierung des Zentrums für politische Schönheit

Weiterlesen

Fortgesetzt hohe Einwanderung durch Familiennachzug

Weiterlesen

Unkenntnis der Bundesregierung über Beförderungsverweigerung durch muslimische Taxifahrer

Weiterlesen

Rechtlich ungeklärte Aufnahme sog. Bootsflüchtlinge der Sea-Watch III durch die Bundesregierung

Weiterlesen

Schriftliche Anfrage 7/24 Gründe für die Übermittlung des Verfassungsschutzberichts 2018 vor der Pressekonferenz an Medienvertreter

Weiterlesen