Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Fehlende Kenntnis der Bundesregierung über Messerstechereien

Weiterlesen

12. Dezember 2017

 

Weiterlesen

1. Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010 bis 1. Q 2017 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind

2. Rechtliche...

Weiterlesen

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

Weiterlesen

Kartellrechtliche Beurteilung der Bundesregierung hinsichtlich des Marktzugangs bei monopolistischen Internetunternehmen

Weiterlesen

Ausgaben der Bundesregierung für Werbekampagnen in Druckerzeugnissen

Weiterlesen

Einreise von Flüchtlingen/Asylbewerbern nach Deutschland durch Flugtransporte der Bundesregierung

Weiterlesen

Rechtliche Konsequenzen des Ausstiegs der Bundesbank aus dem Anleihekaufprogramm der EZB

Weiterlesen

Haushaltsausgaben für den sogenannten "Kampf gegen rechts"

Weiterlesen