Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Unkenntnis der Bundesregierung über landsmannschaftliche Besetzung der Bundesbehörden

Weiterlesen

Rechtsgrundlage für die Aufnahme von 60 der sog. Bootsflüchtlinge aus Malta

Weiterlesen

Asyl-Rücküberführungen nach Deutschland aufgrund von Einreiseverweigerung des Heimatlandes

Weiterlesen

Verteilung der 60 sog. Bootsflüchtlinge auf die Kommunen

Weiterlesen

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

Weiterlesen

Pannen und Instandsetzungskosten der Maschinen des politisch-parlamentarischen Flugbetriebes

Weiterlesen

Kosten für die Ausrichtung der vierten Deutschen Islamkonferenz

Weiterlesen

Anzahl der Terroropfer bei Anschlägen im Verantwortungsbereich des Generalbundesanwaltes

Weiterlesen

Anzahl der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Umfragen 2005 bis 2017

Weiterlesen

Unzureichende und verspätete Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung beim Migrationspakt

Weiterlesen