Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Unkenntnis der Bundesregierung hinsichtlich Altersfeststellung von Asylbewerbern

Weiterlesen

Todesopfer im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Weiterlesen

Gemeinnützigkeit von Organisationen der Seenotrettung in Deutschland

Weiterlesen

Tote und Verletzte im Jahr 2018 durch politisch und religiös motivierte Gewalttaten

Weiterlesen

Unerlaubte Einreisen mit anschließender Asylantragstellung 2015 bis 2018

Weiterlesen

Keine Kenntnisse zu Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienste

Weiterlesen

CO2-Ausstoß im Rahmen des Pendelns von Bundesbeamten im Bonn-Berlin-Verkehr

Weiterlesen

Straftaten an Geraer Bahnhöfen aufgelistet nach Deliktsarten und nichtdeutschen Tatverdächtigen (2014-2017)

Weiterlesen

2018 Mögliche Überstellung von Aquarius-Flüchtlingen nach Deutschland

Weiterlesen

Rechtsgrundlagen und Kosten für die Überstellung des Ali Bashar nach Deutschland

Weiterlesen