Kleine Anfrage - 25. Februar 2022 - 20/647

Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung

20/647

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist un­ ter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?

  2. Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Le­ gislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?

  3. In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeord­ neten ggf. genutzt?

  4. Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?

  5. Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?

  6. Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?

    Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleicher­ maßen?

Definitionen der Bundesregierung für die Begriffe "Hasskriminalität" und "Hetze"

Weiterlesen

Entwicklung linksextremen Personenpotenzials

Weiterlesen

Höhe der Mittel im Kampf gegen rechts und im Kampf gegen links

Weiterlesen

Deutsche Rechtsgrundlagen für Punkte des Migrationspaktes

Weiterlesen

Beamte aus Bundesministerien als Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen

Weiterlesen

Besuch der Bundesregierung mit ausländischen Regierungsvertretern an Terroranschlagsorten

Weiterlesen

Ermittlungsverfahren gegen sogenannten IS-Rückkehrer und IS-Rückkehrer in Untersuchungshaft.

Weiterlesen

Nach Deutschland zurückkehrende IS-Unterstützer

Weiterlesen

Übergriffe auf Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter seit 2013

Weiterlesen

Unterhaltungskosten für das Gästehaus der Bundesregierung - Schloss Meseberg

Weiterlesen