Wir fragen die Bundesregierung:
Wie viele Intensivbetten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Verabschiedung des COVID-19-<wbr />Krankenhausentlastungsgesetzes wann, in welchen Bundesländern zusätzlich neugeschaffen, und an wen genau wurde der oben genannte Bonus in welcher Höhe genau ausgezahlt?
Wie viele der in Frage 1 erfragten neugeschaffenen Intensivbetten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch?
Wenn die aktuell bestehende Anzahl der Intensivbetten geringer sein sollte als die Anzahl der geschaffenen Betten, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gründe hierfür?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Voraussetzun- gen, unter denen der oben genannte Bonus in Höhe von 50 000 Euro ausge- zahlt werden sollte, gehörte zu diesen Voraussetzungen auch das Fortbeste- hen der Intensivbetten, falls ja, für welche Dauer mussten die Intensivbetten fortbestehen, und durch welche Maßnahme wurde sichergestellt, dass nach der Auszahlung des Bonus die neugeschaffenen Intensivbetten auch zukünf- tig weiterhin bestehen bleiben?