Wir fragen die Bundesregierung:
Welche bekannt gewordenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden gegen die Mitglieder der ab dem 8. Dezember 2021 im Amt befindlichen Bundesregierung, bei denen ein Zusammenhang mit ihrer Amtsführung besteht, erhoben? (Bitte einzeln für alle Bundesminister und Staatssekretäre auflisten.)
Aufgrund der Verwirklichung welcher Delikte genau wurden die Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte wie in Frage 1 auflisten und die genauen Strafvorschriften benennen.)
Wie sind die jeweiligen Ermittlungsverfahren verlaufen? (Bitte einzeln auflisten.)
Wie viele dieser Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode wurden eingestellt, und aufgrund welcher Rechtsnorm (gegebenenfalls unter welchen Auflagen) wurden sie eingestellt? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.)
Wie viele dieser Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder der Bundesregierung der 20. Wahlperiode führten zu einer Anklageerhebung? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.)
In wie vielen Fällen der Anklageerhebung kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung, und aufgrund welcher Strafvorschriften erfolgte die Verurteilung jeweils? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.)
Wie viele Strafbefehle ergingen gegen die Mitglieder der Bundesregierung der 20. Wahlperiode, bei denen ein Zusammenhang mit ihrer Amtsführung besteht? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.)
Wurde oder wird gegen die Mitglieder der Bundesregierung der 20. Wahlperiode wegen Ordnungswidrigkeiten ermittelt, bei denen ein Zusammenhang mit ihrer Amtsführung besteht? Wie lauten die Aktenzeichen der entsprechenden Verfahren?
Welche Ermittlungsverfahren oder sonstigen Ermittlungen, bei denen ein Zusammenhang mit der Amtsführung besteht, werden derzeit gegen die Mitglieder der Bundesregierung der 20. Wahlperiode geführt? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.)
In welchen Verfahren wurden die Mitglieder der Bundesregierung der 20. Wahlperiode anwaltlich auf Kosten der Staatskasse vertreten? (Bitte wie in Frage 1 auflisten.) Welche Kosten sind dabei entstanden?