Kleine Anfrage - 25. September 2020 - 19/22835

Aussagen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zur Aufklärung über Verschwörungstheorien

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welcher Beitrag soll wie durch ein Demokratiefördergesetz geleistet werden, um den „kritischen Umgang mit Informationen im Netz“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu fördern?
  2. Nach welchem Zeitplan und unter Zuhilfenahme welcher Experten bzw. Sachverständigen wird ein solches Gesetz erstellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? ?
  3. Wie definiert die Bundesregierung „solchen Blödsinn“, und welche Beispiele für „solchen Blödsinn“ kennt sie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? ?
  4. Hat die Bundesregierung ein Defizit bei der Kritikfähigkeit von Kindern festgestellt, und wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln? Welche Studien bzw. Publikationen zu einer mangelhaften Ausprägung von Kritikfähigkeit bei Kindern sind der Bundesregierung bekannt? ?
  5. Wie definiert die Bundesregierung „dumpfe Parolen“ und „idiotische Mythen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche konkreten Beispiele für derartige Phänomene sind der Bundesregierung bekannt? Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass Kinder auf „dumpfe Parolen“ und „idiotische Mythen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hereinfallen würden?
  6. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bereits ergriffen, um die Kritikfähigkeit von Kindern zu stärken?
  7. Welche anderen „Waffen“ gegen Extremisten setzt die Bundesregierung ein oder plant diese einzusetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
  8. Inwieweit leisten sogenannte Demokratie-Initiativen einen Beitrag gegen

    1. Rechtsextremismus,
    2. Linksextremismus und
    3. Islamismus?

  9. Welche Ideologien richten sich nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Demokratie und die freiheitliche Gesellschaft?
  10. Welche gesellschaftlichen Projekte zur „Stärkung der Demokratie“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) haben nach Kenntnis der Bundesregierung nur eine befristete Finanzgrundlage (bitte einzeln auflisten)?
  11. Inwieweit wird die Befristung von Projekten zur „Stärkung der Demokratie“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch die Bundesregierung als problematisch angesehen?
  12. Hält die Bundesregierung die Befristung von Projektfinanzierungen für grundsätzlich problematisch?

    1. Wenn nein, wie begründet sie ihre Aussage?
    2. Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um auch Projekten, deren Ziele außerhalb der Stärkung der Demokratie angesiedelt sind, eine unbefristete Perspektive zu geben?

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem siebten, achten, elften, zwölften und dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches ...

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