Kleine Anfrage - 26. April 2024 - 20/11057

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ – Stand: 31. Dezember 2023

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie hat sich die jährlich zur Verfügung stehende Fo?rdersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 31. Dezember 2023 entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung der Ho?he der zur Verfu?gung ste­henden Fördergelder, und in welcher Höhe wurden Fördergelder seit Be­stehen des Projektes ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

  2. In welcher Höhe wurden die Landesdemokratiezentren seit Bestehen des Bundesprogramms bis zum 31. Dezember 2023 jährlich mit jeweils wel­chem Zweck gefördert (bitte nach Jahren auflisten)?

  3. Welche Veröffentlichungen wurden mithilfe von Mitteln aus dem Bundes­programm „Demokratie leben!“ seit dem Bestehen des Programms bis zum 31. Dezember 2023 herausgegeben, und wie hoch waren die jährlichen Ge­samtkosten hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben auflisten)?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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