Wir fragen die Bundesregierung:
Werden im Bundeskanzleramt und/oder in den Bundesministerien
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker,
d) ähnlich tätige Mitarbeiter
beschäftigt, und falls ja, seit wann ist dies der Fall (bitte einzeln auflisten)?
Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie lauten jeweils die Arbeitsplatzbeschreibungen, und wie erfolgt die Eingruppierung der
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker und
d) ähnlich Tätigen,
die in den Bundesministerien und Bundesbehörden beschäftigt sind?
Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die für die Inanspruchnahme
freiberuflicher
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker und
d) ähnlich Tätiger
durch die Mitglieder der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 entstanden sind (bitte einzeln nach Mitglied der Bundesregierung auflisten)?
Bei wie vielen und welchen Dienstreisen im In- und Ausland wurde der jeweilige Bundeskanzler seit dem Jahr 2000 von einem oder mehreren (bitte angeben)
a) Visagisten,
b) Frisören,
c) Kosmetikern und
d) ähnlich Tätigen
begleitet (bitte einzeln nach Reiseziel auflisten)?
Bei wie vielen und welchen Dienstreisen im In- und Ausland wurden Bundesminister oder Mitglieder der Bundesregierung von einem oder mehreren (bitte angeben)
a) Visagisten,
b) Frisören,
c) Kosmetikern und
d) ähnlich Tätigen
begleitet (bitte einzeln nach Reiseziel auflisten)?
Auf welche Höhe belaufen sich die Reisekosten der Visagistin und ggf. der weiteren
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker und
d) ähnlich Tätigen,
die den jeweiligen Bundeskanzler seit dem Jahr 2000 begleitet haben (bitte einzeln nach Dienstreise auflisten), und auf welcher Grundlage findet die Abrechnung der Reisekosten statt?
Auf welche Höhe belaufen sich die Reisekosten der ggf. die Mitglieder der Bundesregierung und der Bundesbehörden begleitenden
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker und
d) ähnlich Tätigen
seit dem Jahr 2000 (bitte einzeln nach Dienstreise auflisten), und auf welcher Grundlage findet die Abrechnung der Reisekosten statt?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Gesamtkosten der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für
a) Visagisten,
b) Frisöre,
c) Kosmetiker und
d) ähnlich Tätige
der Mitglieder der Bundesregierung?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von
a) Visagisten,
b) Frisören,
c) Kosmetikern und
d) ähnlich Tätigen
vor dem Hintergrund u. a. der SARS-CoV-2-<wbr />Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, die in § 17 Absatz 1 vorsieht, dass „das Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sowie Sonnenstudios weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten“ dürfen?