Kleine Anfrage - 27. Juli 2022 - 20/2723

Drs. 20/2723

Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2022

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Richteramtes am Bundesverfassungsgericht erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung bislang seit dem Beginn der 12. Legislaturperiode jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel

    1. a)  von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied der Bundesregierung,

    2. b)  von einem Staatssekretär in einem Bundesministerium,

    3. c)  von einem Mitarbeiter in einem Bundesministerium oder

    4. d)  von einem ehemaligen Mitglied der Regierung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

    in ein Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht?

  2. In wie vielen und welchen Fällen erfolgte bislang seit dem Beginn der 12. Legislaturperiode bei der Besetzung eines Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel

    a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied eines Landesparlaments oder

    b) von einem Mitglied einer Landesregierung in solch ein Amt?

3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der 12. Legislaturperiode ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht jeweils pro Legislaturperiode

a) Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in einem Bundesministerium oder

b) Mitarbeiter in einem Bundesministerium?

  1. Wie viele Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in Bundes- ministerien oder ehemalige Angestellte in Bundesministerien und der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden wechselten bislang seit dem Beginn der 12. Legislaturperiode jeweils pro Legislaturperiode in Ämter der Deutschen Bundesbank?

  2. Wie viele und welche der Bundesbeauftragten waren bislang seit dem Beginn der 12. Legislaturperiode nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vor ihrer Ernennung

    a) Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung oder Mitglieder des Deutschen Bundestages oder

    b) trugen anderweitig politische Verantwortung in einem der Verfassungsorgane des Bundes?

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