Kleine Anfrage - 28. Dezember 2020 - 19/25146

Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Umsetzung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Bei wie vielen und welchen Mitgliedern der Bundesregierung wurden seit dem Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 1 BMinG Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zugelassen (bitte einzeln auflisten), und welche Gründe gab es jeweils für die Zulassung?
  2. Bei wie vielen und welchen Mitgliedern der Bundesregierung wurden seit dem Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 2 BMinG Ausnahmen zugelas- sen, die die Bekleidung von Mitgliedern der Bundesregierung mit Ehren- ämtern ermöglichten bzw. ermöglichen (bitte einzeln nach Mitgliedern der Bundesregierung und bekleideten Ehrenamt auflisten), und welche Gründe gab es jeweils dafür?
  3. Welche Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung haben seit Bestehen der Regelung des § 5 Absatz 3 BMinG dieser über Geschen- ke Mitteilung gemacht, die sie in Bezug auf ihr Amt erhielten?
    Wie entschied die Bundesregierung jeweils über die Verwendung der Ge- schenke, und welche Entscheidungsgrundlagen wurden der Entscheidung jeweils zugrunde gelegt?
  4. In wie vielen und welchen Fällen haben Mitglieder der Bundesregierung, die beabsichtigten, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausschei- den aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung au- ßerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, dies der Bundesregierung schriftlich seit Bestehen der Regelung des § 6a Absatz 1 BMinG angezeigt (bitte einzeln auflisten)?

    a)  InwievielenundwelchenFällenhatdieBundesregierungdieAufnah- me der Tätigkeit gemäß § 6a Absatz 2 BMinG seit Bestehen der Rege- lung vorläufig untersagt (bitte einzeln auflisten)?
    b)  In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung die Er- werbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise gemäß § 6b Absatz 1 BMinG seit Bestehen der Regelung untersagt (bitte einzeln nach Dauer der Untersagung auflisten)?
  5. Wer gehörte seit Bestehen der Regelung aus § 6c Absatz 3 BMinG dem beratenden Gremium an, und welche Funktionen an der Spitze welcher staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen hatten diese Personen inne?

    a)  Wie haben sich die Ausgaben für die pauschale Entschädigung und Reisekosten jährlich seit Bestehen der Regelung in § 6c Absatz 3 BMinG entwickelt (bitte getrennt aufzeigen), und wie häufig trat das Gremium seit Bestehen dieses jährlich zusammen?
    b)  Wie gestaltet sich die für die Erfüllung der Aufgabe notwendige Personal- und Sachausstattung des Gremiums, und wie hat sich diese entwickelt (vgl. § 6c Absatz 5 BMinG)?
  6. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Höhe der Dienstaufwandsentschädi- gung und der Entschädigung in § 11 Absatz 1 in D-Mark ausgezeichnet wird, und plant die Bundesregierung an dieser Stelle eine Änderung?
  7. Welche Bundeskanzler haben seit Bestehen der Regelung von ihrem An- spruch auf eine Amtswohnung nach § 12 BMinG Gebrauch gemacht, und wo befand sich diese jeweils?
  8. Nach welchen Gesichtspunkten gestaltet sich die Ausstattung der Amts- wohnung gemäß § 12 Absatz 1 BminG, und welche Kosten entstanden jährlich für die Ausstattungen seit Bestehen der Regelung?
  9. Welchen Bundesministern wurde seit Bestehen der Regelung in § 12 Ab- satz 1 BMinG eine Amtswohnung zugewiesen?
    Mit welchen Bedingungen ist die Nutzung der Amtswohnungen verbun- den?
  10. Welche Kosten entstanden seit Bestehen der Regelung für Umzugsentschä- digungen gemäß § 12 Absatz 3 BMinG?
  11. Wie viele ehemalige Mitglieder der Bundesregierung haben derzeit einen Anspruch auf Ruhegehalt in jeweils welcher Höhe, und auf welche Summe lassen sich die Ansprüche der Ruhegehälter ehemaliger Mitglieder Bundesregierung insgesamt summieren?

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