Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie viele und welche Arten von Demokraten gibt es nach Ansicht der Bundesregierung?
- Wie definiert die Bundesregierung
a) seriöse,
b) unseriöse,
c) ggf. andere oder weitere
Demokraten? - Was unterscheidet seriöse von unseriösen und ggf. anderen oder weiteren Demokraten, welche Beispiele kennt die Bundesregierung jeweils für
a) seriöse,
b) unseriöse,
c) andere oder weitere
Demokraten? - Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung darüber, wer seriöser, wer unseriöser, wer anderer oder weiterer Demokrat ist, und fällt dies in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz oder Bundesministeriums des Innern und für Heimat?
- Welche Gründe gibt es dafür, dass der Bundesminister der Justiz nach Ansicht der Fragesteller offenbar ausschließen kann, dass Gewalt gegen „unseriöse“ Demokraten ausgeübt wird?
- Hält der Bundesminister der Justiz unseriöse und/oder andere bzw. weitere Demokraten für nicht bzw. weniger schützenswert?
- Was schützt sogenannte unseriöse Demokraten und ggf. andere oder weitere Demokraten vor Gewalt in der politischen Auseinandersetzung oder ist ein solcher Schutz nach Ansicht der Bundesregierung nicht vonnöten oder nicht gewollt?
- Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, gegen Gewalt in der politischen Auseinandersetzung umzusetzen?