Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann existierten Pläne der Bundesregierung für die Erstellung eines LSBTI-Inklusionskonzeptes?
Was unterscheidet LSBTTIQ- von LSBTI-Konzepten?
Die Bundesregierung hat am 3. März 2021 das Inklusionskonzept für Lesben, Schwule, Bisexuelle,
trans- und intergeschlechtliche Personen für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit
beschlossen (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2444682/5a3bbe8a 012bbc167d
524284ab114019/210226-inklusionskonzept-pdf-data.pdf). In der Neufassung des "Nationalen
Aktionsplans gegen Rassismus 2017" hatte die Bundesregierung zugesagt, in Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft ein LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit
zu initiieren.
2. Welche Treffen von Vertretern der Bundesregierung fanden im Vorfeld der Erarbeitung des
LSBTI-Inklusionskonzeptes statt? Wer nahm jeweils an den Treffen teil (bitte Nennung des
Datums und der Teilnehmer, insbesondere Teilnehmer der "Zivilgesellschaft?")?
3. Was versteht die Bundesregierung unter "Zivilgesellschaft"? Welche Organisationen, Vereine
und Verbände gehören nach Ansicht der Bundesregierung warum zur "Zivilgesellschaft",
welche warum nicht?
4. Welche Organisationen, Vereine und Verbände, die zur Zivilgesellschaft zählen, haben
gemeinsam mit der Bundesregierung das LSBTI-Inklusionskonzept initiiert (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept,
S. 3)?
5. Auf welchen Quellen beruhen die Kenntnisse der Bundesregierung zu Mustern der
Diskriminierung von LSBTI-Personen in den meisten Ländern, die tief verankert und
institutionalisiert seien (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)?
6. Mit welchen Organisationen, Vereinen und Verbänden, die sich mit der Thematik der LSBTI
auseinandersetzen, arbeitet die Bundesregierung in den 50 größten Staaten der Welt zusammen
(bitte einzeln auflisten)? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit jeweils und wie häufig, wann
und wie findet der persönliche Austausch mit diesen Gruppierungen statt?
7. Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung, wenn sie angibt, dass LSBTI-Personen
"überproportional häufig von Gewalt, Armut und Diskriminierung betroffen" seien (vgl.
LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)? Welche Gründe gibt es für die überproportionale
Betroffenheit aus Sicht der Bundesregierung?
8. In welchen der 50 größten Staaten der Welt haben die LSBTI-Personen 1. keinen und 2.
lediglich eingeschränkten Zugang zum Recht auf
a) Wohnen,
b) Gesundheit,
c) Arbeit,
d) Bildung,
e) politische Teilhabe,
f) kulturelle Teilhabe,
g) gesellschaftliche Teilhabe
(vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 4)?
9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um weltweit das Konzept zur
Inklusion von LSBTI-Personen umzusetzen?
10. Welche anderen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Gruppe der Staaten,
die sich außenpolitisch in besonderer Weise für die Menschenrechte von LSBTI-Personen
einsetzen (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 6)?
11. Welche anderen Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein LSBTI-Inklusionskonzept
für Auswärtige Politik und gab es Abstimmung mit diesen Staaten
hinsichtlich der Inhalte des deutschen LSBTI-Inklusionskonzepts (bitte ausführen)?
12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Institutionen, die sich für
LSBTI-Personen einsetzen finanziell (bitte einzeln nach Institution seit 2014 auflisten und
Haushaltsstellen angeben)?
13. Welche religiösen Partner zur Unterstützung der Durchsetzung von Menschenrechten von
LSBTI-Personen konnte die Bundesregierung bereits gewinnen (bitte nach Staaten auflisten)?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um weitere religiöse Partner zu
gewinnen (LSBTI-Inklusionskonzept, S. 9)?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei
von Vorurteilen und Benachteiligungen ist (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)? Auf welche
Merkmale bezieht die Bundesregierung ihre Anstrengungen konkret?
15. Wie stellt die Bundesregierung konkret die "Vielfalt" in ihrer Personalpolitik sicher? Wie und
auf welcher Grundlage erhält sie Kenntnis der Bewerber zu deren Vielfalt, also etwa zu deren
sexueller Orientierung (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
16. Wie spiegelt sich der Einsatz für Vielfalt in der Vergabepolitik der Bundesregierung wider (vgl.
LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
17. Welche konkreten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema LSBTI bietet die
Bundesregierung für welches Personal in der deutschen Außenpolitik und
Entwicklungszusammenarbeit an (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 10)?
18. Wie fördert die Bundesregierung den Kompetenzaufbau von zivilgesellschaftlichen und
staatlichen Akteuren in den Themenbereichen geschlechtsspezifische Gewalt und
Sexualaufklärung (vgl. LSBTI-Inklusionskonzept, S. 11)? Welche konkreten Projekte
hinsichtlich beider Themengebiete existieren?
19. Welche Partnerschaften mit Medien als Multiplikatoren mit der Bundesregierung existieren
bereits (LSBTI-Inklusionskonzept, S. 13) und welche sind geplant?