Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesministerin der Justiz ihre Aussage, es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen als Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, seit wann liegen der Bundesregierung entsprechende Hinweise vor, und von welchen Stellen stammen diese Hinweise, insbesondere gegebenenfalls von Landesjustizverwaltungen, Gerichten, Kommunen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden oder sonstigen Behörden?
2. Wie viele konkrete Fälle von Bewerbern für das Schöffenamt mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind der Bundesregierung seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser in Frage 2 erfragten Fälle betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich gewählte Schöffen?
4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Nichtwahl, Streichung von Vorschlagslisten, Amtsenthebung oder sonstigen Maßnahme gegen Bewerber oder amtierende Schöffen wegen Zweifeln an der Verfassungstreue?
5. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „rechtsextrem“ arbeitet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schöffenwahl?
6. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Formulierung, eine Person stehe „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“?
7. Soll nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine bloße politische Einstellung, eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, eine strafrechtliche Verurteilung oder ein konkretes Verhalten für einen Ausschluss vom Schöffenamt relevant sein?
8. Soll die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder Organisation aus Sicht der Bundesregierung künftig ein Ausschlussgrund für das Schöffenamt sein können, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und auf welcher Grundlage?
9. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Schöffenwahl plant die Bundesregierung, und wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Bewerbungen oder Tätigkeiten von Schöffen mit a) linksextremistischem, b) islamistischem und c) auslandsbezogenem-<wbr />extremistischem Hintergrund vor, und wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung jeweils seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
11. Warum stellt die Bundesministerin der Justiz in ihren öffentlichen Äußerungen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf Rechtsextremismus ab?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine phänomenbereichsübergreifende Regelung für alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen, und wenn nein, warum nicht?
13. Welche bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung bereits heute, ungeeignete Personen vom Schöffenamt auszuschließen?
14. Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für unzureichend, wenn ja, aus welchen konkreten Gründen, und wenn nein, warum ist aus Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung notwendig?


