Kleine Anfrage - 3. September 2020 - 19/22294

Entschädigung homosexueller Soldaten für erlittene dienstrechtliche Benachteiligungen

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Angehörige der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee wurden jeweils seit deren jeweiligen Gründung aufgrund ihrer Homosexualität

    1.  degradiert,
    2. entlassen beziehungsweise
    3. mussten sonstige dienstrechtliche Benachteiligungen erleiden (bitte getrennt nach Jahresscheiben, Geschlecht der betroffenen Person sowie der konkret erlittenen Benachteiligung aufschlüsseln)?

  2. Wie vielen Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität dienstrechtliche Benachteiligungen erfahren mussten, wird nach Einschätzung der Bundesregierung nach dem oben genannten Gesetz voraussichtlich ein Entschädigungsanspruch zustehen?
  3. Wonach wird sich die konkrete Höhe des jeweiligen Entschädigungsanspruchs bemessen?
  4. Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich die Gesamtsumme an Entschädigungen sein, die an die entschädigungsberechtigten Personen aufgrund des oben genannten Gesetzes ausgezahlt werden muss?
  5. Wie hoch sind die Kosten, die aufgrund der Erstellung der Studie „Tabu und Toleranz – der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden sind, welche Erkenntnisse verspricht sich die Bundesregierung von dieser Studie, durch wen wurde diese Studie erarbeitet, und wie erfolgte die Vergabe des Auftrages zur Erstellung der Studie?

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