Kleine Anfrage - 30. Dezember 2021 - 20/231

Entwicklung der Coronaneuinfektionen in ausgewählten Bereichen des täglichen Lebens seit März 2020“

BT-Drs. 20/35

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Corona-Neuinfektionen wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung hierzulande jeweils

    a)  im öffentlichen Personennahverkehr,
    b)  in den Zügen der Deutschen Bahn,
    c)  in Hotels,
    d)  in Gaststätten,
    e)  im Einzelhandel und
    f)  bei Friseuren

    vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2021 registriert (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

    Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

  2. Wie genau hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung der Maskenpflicht auf die Anzahl der Corona-Neuinfektionen jeweils

    a)  im öffentlichen Personennahverkehr,
    b)  in den Zügen der Deutschen Bahn,
    c)  in Hotels,
    d)  in Gaststätten,
    e)  im Einzelhandel und
    f)  bei Friseuren

    ausgewirkt, und auf welche Grundlage genau stützt die Bundesregierung ih- re Erkenntnisse?

    Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

  3. Wie hat bzw. wird sich voraussichtlich jeweils die Einführung der 1G-, 2G-, 2Gplus- und 3G-Regel auf die Anzahl der Corona-Neuinfektionen jeweils

    a)  im öffentlichen Personennahverkehr,
    b)  in den Zügen der Deutschen Bahn,
    c)  in Hotels,
    d)  in Gaststätten,
    e)  im Einzelhandel und
    f)  bei Friseuren

    auswirken, und auf welche Grundlage genau stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse?

    Wenn der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen sollten, aus welchem Grund verfügt die Bundesregierung diesbezüglich über keine Erkenntnisse?

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