Kleine Anfrage - 30. März 2021 - 19/27152

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2019

Wir fragen die Bundesregierung

  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils das rechtsextremistische Personenpotential in Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der stärkste personelle Zuwachs statt, und was war nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?

    Welche prozentuale Entwicklung war innerhalb dieses Zeitraums gegen- über dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen, welche prozentuale Entwick- lung war im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie ver- teilte sich dieses Personenpotential in dem genannten Zeitraum in absolu- ten Zahlen auf die einzelnen Bundesländer, und wie viele Personen davon wurden in dem genannten Zeitraum jeweils als „Gefährder“, „relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?

  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils das linksextremistische Personenpotential in Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der stärkste personelle Zuwachs statt, und was war nach Ansicht der Bundesregierung die Haupt- ursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls An- gaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?

    Welche prozentuale Entwicklung war innerhalb dieses Zeitraums gegen- über dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen, welche prozentuale Entwick- lung war im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie ver- teilte sich dieses Personenpotential in dem genannten Zeitraum in absolu- ten Zahlen auf die einzelnen Bundesländer, und wie viele Personen davon wurden in dem genannten Zeitraum jeweils als „Gefährder“, „relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?

  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils das islamistische Personenpotential in Deutschland insgesamt, wann fand innerhalb dieses Zeitraums der stärkste personelle Zu- wachs statt, und was war nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptursache hierfür (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?Welche prozentuale Entwicklung war gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu verzeichnen, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2020 gegen- über dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie verteilte sich dieses Personenpo- tential in dem genannten Zeitraum in absoluten Zahlen auf die einzelnen Bundesländer, und wie viele Personen davon wurden in dem genannten Zeitraum als „Gefährder“ oder als „relevante Personen“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln, falls Angaben für das Jahr 2020 noch nicht möglich sind, wird darum gebeten, dass stattdessen auf das Jahr 2019 abgestellt wird)?

  1. Wie viele Personen, die im Berichtsjahr 2018 noch zum extremistischen Personenpotential gezählt wurden, wurden im Jahr 2019 nicht mehr zu dem extremistischen Personenpotential gezählt (bitte jeweils getrennt nach rechts-, linksextremistischen und islamistischen Personen aufschlüsseln)?

  2. Bei wie vielen Personen, die im Berichtsjahr 2019 zu den 32 080 Rechts- extremisten, den 33 500 Linksextremisten und den 28 020 Islamisten ge- zählt wurden, ist nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für Verfassungsschutz jeweils der Name bekannt (bitte getrennt nach Rechts- extremisten, Linksextremisten sowie Islamisten und in absoluten Zahlen sowie nach dem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl des jeweiligen extremistischen Lagers aufschlüsseln)?

  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten rechtsext- remistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben auf- schlüsseln)?

    Wie viele von den rechtsextremistisch motivierten Straftaten wurden jähr- lich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten, wie viele Personen wurden jährlich durch die rechtsextremistisch motivierten Straftaten ge- schädigt, bei wie vielen von diesen Personen handelte es sich um Polizei- beamte, und wie hoch war der durch die rechtsextremistisch motivierten Straftaten jährlich verursachte Gesamtvermögensschaden (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

    Wie viele von den linksextremistisch motivierten Straftaten wurden jähr- lich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten, wie viele Personen wurden jährlich durch die linksextremistisch motivierten Straftaten ge- schädigt, bei wie vielen von diesen Personen handelte es sich um Polizei- beamte, und wie hoch war der durch die linksextremistisch motivierten Straftaten jährlich verursachte Gesamtvermögensschaden (bitte jeweilsnach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten islamistisch motivier- ten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten islamis- tisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüs- seln)?

    Wie viele von den islamistisch motivierten Straftaten wurden jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten islamistisch motivierten Straftaten, wie viele Personen wurden jährlich durch die islamistisch motivierten Straftaten geschädigt, bei wie vielen von diesen Personen handelte es sich um Polizeibeamte, und wie hoch war der durch die islamistisch motivierten Straftaten jährlich verursachte Gesamtvermögensschaden (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. Welche von den in Deutschland gegenwärtig aktiven islamistischen Organisationen hegen nach Kenntnis der Bundesregierung kein antisemiti- sches Gedankengut, welche von ihnen hegen antisemitisches Gedanken- gut, wie äußert sich das jeweils, wie verbreiten sie dieses Gedankengut, was unternimmt die Bundesregierung konkret dagegen, seit wann sind die- se Organisationen in Deutschland aktiv, über wie viele Mitglieder verfüg- ten diese Organisationen jeweils in den Jahren von 2000 bis 2020, und in welchen Bundesländern verfügen diese Organisationen seit welchem Jahr über wie viele Niederlassungen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  1. Wie viele rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierte Anschläge beziehungsweise Anschlagsplanungen wurden jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2020 in welchen Bundesländern jährlich vereitelt (bitte nach Jahresscheiben und getrennt jeweils nach rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierten Anschlägen beziehungsweise Anschlagsplanungen aufschlüsseln)?

  2. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein Mitglied der Partei AfD im Verfassungsschutzbericht der – im April 2020 aufgelösten – informellen Gruppierung „Der Flügel“ zugerechnet werden kann, und wonach bestimmen sich diese Voraussetzungen?

  3. Wie viele und welche Aussagen von AfD- und damaligen „Flügel“- Funktionären, die den Schluss zulassen sollen, dass der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ bundesweit mindestens 20 Prozent der AfD-Mitglieder zuzurechnen sind und „Der Flügel“ somit über circa 7 000 Anhänger verfügen sollte (vgl. Vorbemerkung der Frage- steller), sind der Bundesregierung genau bekannt, und wurde überprüft, ob diese Aussagen der Realität entsprechen?

    Falls ja, wie wurden diese Aussagen verifiziert, und falls nein, wie wird es begründet, dass die Aussagen ungeprüft nach bloßem Hörensagen als Grundlage zur Einschätzung des rechtsextremistischen Personenpotentials in Deutschland herangezogen werden?

  4. Wie viele von den 7 980 Neuzugängen im Bereich des rechtsextremisti- schen Personenpotentials im Berichtsjahr 2019 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gehören nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA) und/oder der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ an?

  1. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 7 980 Neuzugängen im Bereich des rechtsextremistischen Personenpotentials im Berichtsjahr 2019 Personen, die sowohl der Teilorganisation „Junge Alternative“ (JA) als auch der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ zugerechnet wurden, bei der Berechnung der Mehrfachmitgliedschaften berücksichtigt, oder wurden diese Personen doppelt gezählt?

  2. Wie viele und welche Mandatsträger der Partei Alternative für Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung der inzwischen aufgelösten informellen Gruppierung „Der Flügel“ zugerechnet (bitte getrennt nach Mandatsträgern auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene aufschlüsseln)?

  3. Wie viele von den circa 7 000 Personen, die laut Verfassungsschutzbericht der – inzwischen aufgelösten – informellen Gruppierung „Der Flügel“ zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für Verfassungsschutz namentlich bekannt, wie viele Straftaten wurden von wie vielen Personen aus diesem Personenkreis begangen, und um welche Delikte handelte es sich hierbei im Einzelnen (bitte jeweils den genauen Straftatbestand benennen)?

  4. Wie viele von den etwa 1 600 Personen, die der JA (Junge Alternative) zugerechnet werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bundesamt für Verfassungsschutz namentlich bekannt, wie viele Straftaten wur- den von wie vielen Personen aus diesem Personenkreis begangen, und um welche Delikte handelte es sich hierbei im Einzelnen (bitte jeweils den genauen Straftatbestand benennen)?

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