Kleine Anfrage - 30. Mai 2023 - 20/6826

Konsequenzen des sogenannten Sturms auf den Reichstag

Drs. 20/6826

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Personen, die an dem sogenannten Sturm auf den Reichstag beteiligt gewesen sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung welchem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

  2. Gegen wie viele Personen, die an dem sogenannten Sturm auf den Reichstag beteiligt gewesen sind, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, wegen der Begehung welcher Straftaten wurde dabei ermittelt, und konnten die Beschuldigten einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet werden?

    Wenn ja, welchem extremistischen Phänomenbereich wurden wie viele von ihnen zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

  3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen, die in Frage 2 erfragt wurden, wegen der Erfüllung welcher Straftatbestände verurteilt und/oder inhaftiert wurden, und konnten die verurteilten Personen einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet werden?

    Wenn ja, welchem extremistischen Phänomenbereich wurden wie viele von ihnen zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele von den in Frage 2 erfragten Strafverfahren, die eingeleitet wurden, wieder eingestellt wurden, wenn ja, wie viele waren dies, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Grund hierfür?

Drucksache 20/6826 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode 5. Wie viele von den in Frage 2 erfragten Strafverfahren laufen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch?

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches in den Jahren von 2000 bis 2021

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