Kleine Anfrage - 30. November 2021 - 20/70

Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand 31. Oktober 2021

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kennt­ nis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 wirksam eingeleitet, wie viele Ord­ nungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ord­ nungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jah­ resscheiben aufschlüsseln)?
  2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamt­ summen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  3. Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundes­ regierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 aufgrund von Verjäh­ rung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
  4. Konnte die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung hinsichtlich etwaiger zu ergreifender Maßnahmen zur Steigerung der Beitreibungsquote abschlie­ßen?Wenn ja, welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung er­ griffen werden, um die Quote an verjährungsbedingten Einnahmeausfällen bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zu verrin­ gern, und erscheinen diese Alternativen gegenüber einer gesetzlichen Frist­ verlängerung als vorzugswürdig, welche Kosten wären hiermit voraussicht­ lich verbunden (die Antwort bitte begründen)?

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