Kleine Anfrage - 30. September 2026 - 21/8273

Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente – Umfang, Verbleib und Rückführung

Drs. 21/8033

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie viele und welche Sach- und Kulturgüter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland in andere Staaten verbracht?

  2. Bei wie vielen und welchen von den in Frage 1 erfragten Sachgütern hat die Bundesregierung gegenüber welchen Ländern und zu welchem Zeitpunkt die Rückführung nach Deutschland verlangt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln), und wenn die Rückführung der in Frage 1 erfragten Sachgüter von der Bundesregierung nicht verlangt wurde, was war jeweils der Grund dafür?

  3. Wie viele und welche von den in Frage 1 erfragten Sachgütern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus welchen Ländern zu welchem Zeitpunkt nach Deutschland zurückgeführt (bitte die Antwort nach Ländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. Musste Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seinerseits eine Gegenleistung erbringen, um die Rückführung der in Frage 3 erfragten Sachgüter zu ermöglichen? Wenn ja, um welche Gegenleistung handelte es sich dabei jeweils, und welchen Wert hatte sie?

  5. Bei wie vielen der in Frage 1 erfragten Sachgüter ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verbleib ungeklärt?

  6. In welchen Ländern befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch wie viele und welche der in Frage 1 erfragten Sachgüter, die bislang nicht nach Deutschland zurückgeführt wurden?

  7. Mit welchen von den in Frage 6 erfragten Ländern befindet sich die Bundesregierung aktuell in Gesprächen über die Rückführung welcher Sachgüter, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als Kriegsbeute oder Reparationsleistung verbracht wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

  8. Welche der in Frage 6 erfragten Länder verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückgabe von Sachgütern, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbracht wurden, und wie wird die jeweilige Verweigerung begründet?

  9. Wie viele und welche deutschen Patente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von welchen Staaten als Kriegsbeute oder Reparationsleistung beschlagnahmt oder zur eigenen Nutzung übernommen?

Mögl. Bestrebungen wegen, aufgrund o. anlässlich des GCM Änderungen bestehender (rechtlicher) Regelungen im Asylregelwerk herbeizuführen

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