Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchem Grund wurde in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Diktat die Anzahl der zulässigen Fehler auf weniger als 24,5 Fehler festgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung den Um- stand, dass ein Bewerber der Bundespolizei mit 24 Fehlern in einem Diktat, das 200 Wörter umfasst, noch die Einstellungsprüfung bestehen kann, ob- wohl diese Fehleranzahl bei einem Schüler laut offiziellen Benotungsübersichten von diversen Schulen (http://www.schulzentrumcollhusen.de/files/Collhusen/Downloadbereich/Uebersicht%20Leistungsbewertung.pdf; http://www.grundschule-heringsdorf.de/downloads/Leistungsbewertung.pdf; windthorst-gymnasium.de/wp-content/uploads/2017/02/Bewertung-von-Diktaten.pdf) dazu führen würde, dass der Schüler mit der Note Sechs „ungenügend“ durchfallen würde?
2. Wie viele Wörter enthielt das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Diktat vor der Erhöhung der zu schreibenden Wörter im Jahr 2015, und wie viele Wörter enthielt es nach der besagten Erhöhung?
3. Wie hoch war die zulässige Fehleranzahl in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Diktat vor der „moderaten“ Anpassung, und wie hoch war sie nach der Anpassung?
4. Wie wurde festgestellt, dass diejenigen Bewerber, die angegeben haben, sie verfügten ausschließlich über eine deutsche Staatsangehörigkeit, auch tat- sächlich ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit hatten?