Kleine Anfrage - 31. Oktober 2022 - 20/4024

Detailfragen zum Verfassungsschutzbericht 2021

Drs. 20/4024

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils das rechtsextremistische Personenpotential in Deutschland insgesamt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, und wie viele Personen wurden in den Jahren von 2012 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils das linksextremistische Personenpotential in Deutschland insgesamt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, und wie viele Personen wurden in den Jahren von 2014 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“ und „gewaltorientierte Extremisten“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils das islamistische Personenpotential in Deutschland insge- samt, welche prozentuale Entwicklung war im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2000 zu verzeichnen, wie viele Personen wurden in den Jahren von 2007 bis 2022 jeweils als „Gefährder“, „Relevante Personen“ und „islamistisch-terroristische Personen“ eingestuft (bitte jeweils nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)?

  4. Wie viele islamistische Gefährder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2022 jeweils aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB), wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB einge- stuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten, wie vie- le von den rechtsextremistisch motivierten Straftaten wurden jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrier- ten rechtsextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahres- scheiben aufschlüsseln)?

  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten linksextremistisch mo- tivierten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jähr- lich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksverhetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten linksextre- mistisch motivierten Straftaten, wie viele von den linksextremistisch moti- vierten Straftaten wurden jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) begangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten linksextremistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2000 bis 2021 jeweils die Anzahl der jährlich registrierten islamistisch motivier- ten Straftaten insgesamt, wie viele von diesen Straftaten wurden jährlich als Gewalttaten, wie viele als Propagandadelikte nach den §§ 86, 86a StGB, wie viele als Sachbeschädigung nach § 303 StGB, wie viele als Volksver- hetzung nach § 130 StGB eingestuft, und wie hoch war jeweils ihr prozen- tualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten islamistisch moti- vierten Straftaten, wie viele von den islamistisch motivierten Straftaten wur- den jährlich im virtuellen Raum (z. B. im Internet, in Chatgruppen etc.) be- gangen, und wie hoch war ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der jährlich registrierten islamistisch motivierten Straftaten (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

  4. Wie viele rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung wurden jeweils nach Kenntnis der Bundesregie- rung in den Jahren von 2000 bis 2022 in welchen Bundesländern jährlich vereitelt, bei wie vielen von diesen Straftaten wurden jeweils wie viele Tat- verdächtige in einem Gerichtsverfahren wegen der Verwirklichung welchen Straftatbestandes genau verurteilt, und wie viele von den an der Straftat be- teiligten Personen wurden anschließend aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahresscheiben und getrennt jeweils nach rechts-, linksextremistisch und islamistisch motivierten Straftaten von erheblicher Bedeutung auf- schlüsseln und die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen angeben [bitte auch doppelte Staatsangehörigkeiten nennen])?

    9. Welche Parteien, Untergliederungen oder Teile davon, Organisationen, Ver- einigungen, Gruppierungen oder sonstigen Zusammenschlüsse werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vom Bundesamt für Verfas- sungsschutz beobachtet (bitte getrennt nach linken, rechten und islamisti- schen Parteien, Untergliederungen oder Teilen davon, Organisationen, Ver- einigungen, Gruppierungen oder sonstigen Zusammenschlüssen aufschlüs- seln)?

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