Wir fragen die Bundesregierung:
Wie viele Fälle politischer und nichtpolitischer Gefangenschaft deutscher Staatsangehöriger im Ausland sind der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2022 bekannt (bitte nach Personen, Staaten sowie Dauer der Gefangenschaft aufschlüsseln und angeben, ob es sich bei diesen Personen um Journalisten handelt)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage können Vertreter der Bundesregierung eine „Patenschaft“ für im Ausland inhaftierte Personen, die nicht die deut- sche Staatsbürgerschaft besitzen, übernehmen (www.auswaertiges-a mt.de/de/newsroom/-/2512438)?
Welche konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich für die Bundesregierung aus einer solchen „Patenschaft“ (ebd.)?
Wie äußert sich die „Unterstützung“ der Bundesregierung im Falle des inhaftierten belarussischen Philosophen Uladsimir Mazkewitsch konkret (ebd.)?