Kleine Anfrage - 5. Juni 2025 - 21/429

Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

Drs. 21/214

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche konkreten Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherschutzes plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  3. Welche Maßnahmen hinsichtlich des Nachwuchsmangels in der Justiz plant die Bundesregierung umzusetzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  4. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Justiz sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  5. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfahrensdauer an Gerichten zu verkürzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
  7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Qualität und Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten“ (www.lto.de/recht/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmjv-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz), und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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