Kleine Anfrage - 7. Juli 2023 - 20/7692

Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6936)

Drs. 20/7692

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund nichtdeutsche Tatverdächtige in Relation zu deren Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind? Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass nichtdeutsche Tatverdächtige überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind, und falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, aus welchem Grund nichtdeutsche Tatverdächtige in Relation zu deren Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind?
  2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2010 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die türkische Staatsangehörigkeit erfasst wurde? Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2010 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die türkische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
  3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2011 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die afghanische Staatsangehörigkeit erfasst wurde? Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2011 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die afghanische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2015 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die syrische Staatsangehörigkeit erfasst wurde? Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2015 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die syrische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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