Kleine Anfrage - 8. April 2022 - 20/1210

Missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

Drs. 20/1210

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der festgestellten Häufigkeit des Missbrauchs von Scheinvaterschaften seit dem Jahr 2017 vor (bitte nach Jahresscheiben und Konstellation nichtdeutscher Vater – deutsche Mutter sowie deutscher Vater – nichtdeutsche Mutter auflisten)?

    Wenn der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vorliegen, wie haben sich die Schätzungen hinsichtlich der Anzahl der existierenden Scheinvaterschaften in Deutschland gegebenenfalls seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte analog auflisten)?

  2. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften, und wenn ja, welche, und in welchem zeitlichen Rahmen sollen die Änderungen gegebenenfalls vorgenommen werden, und wenn nein, wie begründet sie ihre Ansicht?

  3. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Regelung für umsetzbar, die zur Verhinderung des Missbrauchs von Vaterschaften vorsieht, dass der Vater seine Vaterschaft unter Zuhilfenahme eines DNA-Tests nachweisen muss, wie es in einer bayerischen Ausländerbehörde praktiziert wurde (vgl. https://www.bamf.de/)?

    Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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