Kleine Anfrage - 9. Juli 2024 - 20/12212

Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

Drs. Nr. 20/12212

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Trifft die Berichterstattung zu dem Fall (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, aus welchem konkreten Anlass war es dem CDU-Vorsitzenden erlaubt, mit einem Eurofighter der Bundeswehr zu fliegen?
  2. Wenn die Berichterstattung zu dem Fall zutrifft, auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch den oben genannten Flug des CDU-Vorsitzenden mit dem Eurofighter der Bundeswehr entstanden sind, und wer trägt diese?
  3. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ggf. auch andere Bundestags- oder Landtagsabgeordnete oder andere Zivilisten mit einem Eurofighter, einem anderen Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr selbst geflogen bzw. gefahren, wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei, welches Flugzeug oder Gefährt durften sie fliegen bzw. fahren, und welche Kosten hat das jeweils verursacht?
  4. Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, mit einem Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr zu fliegen oder zu fahren?

Verlust der deutschen Staatsangeho?rigkeit seit dem Jahr 2010

Weiterlesen

Ausmaß der Unterstu?tzungsleistungen des Bundes fu?r die Mu?nchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2024

Weiterlesen

Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewa?hlten Delikten aus dem Sechzehnten und Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs in den Jahren von 2000...

Weiterlesen

Signal zur Hochstufung des Coronarisikos

Weiterlesen

Linksextreme Gefährder

Weiterlesen

Gesellschaftlicher Wunsch, Deutschland kriegstüchtig zu machen

Weiterlesen

Straftaten an Thüringer Bahnhöfen und Flughäfen in dem Jahr 2023

Weiterlesen

Einfluss des Bürgergeldes auf Arbeitslosigkeit

Weiterlesen

Mikroplastikablagerungen durch Rotorblätter von Windrädern

Weiterlesen

Einbürgerungen 2015 bis 2023

Weiterlesen