Kleine Anfrage - 9. Juli 2024 - 20/12212

Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

Drs. Nr. 20/12212

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Trifft die Berichterstattung zu dem Fall (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, aus welchem konkreten Anlass war es dem CDU-Vorsitzenden erlaubt, mit einem Eurofighter der Bundeswehr zu fliegen?
  2. Wenn die Berichterstattung zu dem Fall zutrifft, auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch den oben genannten Flug des CDU-Vorsitzenden mit dem Eurofighter der Bundeswehr entstanden sind, und wer trägt diese?
  3. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ggf. auch andere Bundestags- oder Landtagsabgeordnete oder andere Zivilisten mit einem Eurofighter, einem anderen Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr selbst geflogen bzw. gefahren, wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei, welches Flugzeug oder Gefährt durften sie fliegen bzw. fahren, und welche Kosten hat das jeweils verursacht?
  4. Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, mit einem Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr zu fliegen oder zu fahren?

Bundesleistungen an Correctiv

Weiterlesen

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr insbesondere durch Mitglieder der Bundesregierung und ihre Familienangehörigen seit Mai 2022 (Nachfrage...

Weiterlesen

Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Thüringen mit Stand: 31. Dezember 2023

Drucksache 20/10035

Weiterlesen

Bundespolizeieinsätze in der Silvesternacht von 2023 auf 2024

BT-Drs. Nr. 20/9997

Weiterlesen

Kosten für Sanierung Schloss Bellevue

Weiterlesen

Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2023

Drs. 20/10036

Weiterlesen

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Drs. 20/10002

Weiterlesen

Flugreisen der Außenministerin

Weiterlesen

Vorlage von Erkenntnissen zu "Social Media Kampagnen, die von Putin bezahlt werden“

Weiterlesen

Stärkung der Inneren Sicherheit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Weiterlesen