Kleine Anfrage - 9. Juli 2024 - 20/12212

Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

Drs. Nr. 20/12212

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Trifft die Berichterstattung zu dem Fall (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, aus welchem konkreten Anlass war es dem CDU-Vorsitzenden erlaubt, mit einem Eurofighter der Bundeswehr zu fliegen?
  2. Wenn die Berichterstattung zu dem Fall zutrifft, auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch den oben genannten Flug des CDU-Vorsitzenden mit dem Eurofighter der Bundeswehr entstanden sind, und wer trägt diese?
  3. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ggf. auch andere Bundestags- oder Landtagsabgeordnete oder andere Zivilisten mit einem Eurofighter, einem anderen Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr selbst geflogen bzw. gefahren, wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei, welches Flugzeug oder Gefährt durften sie fliegen bzw. fahren, und welche Kosten hat das jeweils verursacht?
  4. Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, mit einem Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr zu fliegen oder zu fahren?

Anzahl der Anrufe bei der Beratungsstelle Radikalisierung beim BAMF seit 2012

Weiterlesen

Anzahl jährlich registrierter Straftaten an den Bahnhöfen in Erfurt

 

 

Weiterlesen

Bundesförderung der Amadeu-Antonio-Stiftung

Weiterlesen

Ausgaben zur Finanzierung von Programmen gegen Linksextremismus und Islamismus

Weiterlesen

Ausgaben der Bundesregierung für Rundfunkbeiträge (GEZ)

Weiterlesen

Doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei inhaftierter Deutscher

Weiterlesen

Liste der Länder, in denen deutsche Behörden Visa zur Familienzusammenführung ausstellen

Weiterlesen

Kosten für auf dem Flugweg erfolgte Einreisen

Weiterlesen

Deutsche Inhaftierte im Ausland

Weiterlesen

Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 10 Jahren pro Jahr illegal Sprengstoff eingesetzt und welchem Zweck dienten die...

Weiterlesen