Kleine Anfrage - 9. Juli 2024 - 20/12212

Besuch des CDU-Vorsitzenden auf dem Luftwaffenstützpunkt Laage bei Rostock

Drs. Nr. 20/12212

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Trifft die Berichterstattung zu dem Fall (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu, und wenn ja, aus welchem konkreten Anlass war es dem CDU-Vorsitzenden erlaubt, mit einem Eurofighter der Bundeswehr zu fliegen?
  2. Wenn die Berichterstattung zu dem Fall zutrifft, auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch den oben genannten Flug des CDU-Vorsitzenden mit dem Eurofighter der Bundeswehr entstanden sind, und wer trägt diese?
  3. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ggf. auch andere Bundestags- oder Landtagsabgeordnete oder andere Zivilisten mit einem Eurofighter, einem anderen Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr selbst geflogen bzw. gefahren, wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei, welches Flugzeug oder Gefährt durften sie fliegen bzw. fahren, und welche Kosten hat das jeweils verursacht?
  4. Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, mit einem Flugzeug oder Gefährt der Bundeswehr zu fliegen oder zu fahren?

Barleys ungeklärter Zeitaufwand für das Ministeramt

Weiterlesen

Masernfälle nach Stadt- und Landkreisen

Weiterlesen

Bundesweites linksextremistisches Personenpotential

Weiterlesen

Identitätsprüfung der Waisenkinder deutscher IS-Kämpfer und IS-Kämpferinnen

Weiterlesen

Antwort auf die Kleine Anfrage "Öffentliche Förderung des Filmprojektes Kleine Germanen"

Weiterlesen

Formen des Extremismus bei den Reichsbürgern

Weiterlesen

Definition und Zuordnung zum Personenpotential der Reichsbürger

Weiterlesen

Angriffe auf Rettungspersonal

Weiterlesen

Kosten des beA

Weiterlesen

Auskünfte über aus den neuen Bundesländern stammenden Bundesbeamten

Weiterlesen