Ist es zutreffend, dass die stellvertretende deutsche Botschafterin in Uganda die "englische Sprache nicht sicher" beherrscht, wie die Staatsanwaltschaft Berlin in der Einstellungsverfügung vom 16. Februar 2018 im Fall Kochendörfer, die in einem Interview behauptet hatte: "We have now Nazis in the German Bundestag", anführt, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um gegebenenfalls die Fremdsprachenfähigkeiten der stellvertretenden Botschafterin Ugandas zu verbessern?