Schriftliche Anfrage 5/343 - Mai 2018

Wechsel von Politikern und Beamten des Bundes und der Länder in bundesunmittelbare Beteiligungen

Wie viele Personen, die zuvor im Bundeskanzleramt, in Bundes oder Landesministerien sowie deren nachgeordneten Behörden oder Landesbeteiligungen oder in der KfW einer politischen, Beamten- oder Angestelltentätigkeit nachgingen, waren jeweils zum 1. Januar seit dem Jahr 2005 in unmittelbaren Beteiligungen und Unternehmen des Sondervermögens des Bundes tätig und wie viele der vorgenannten Personen sitzen jeweils nicht im Aufsichtsrat?

Gefragt wird, ob die Regelung des Art. 4 Abs. 2 GG in die Vorschrift des Art. 18 GG zur Grundrechtsverwirkung aufgenommen werden kann. Bevor sogleich...

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